Donnerstag, 12. Mai 2016

Fragen an TenneT zum Positionspapier der BNetzA

Wir haben die Gelegenheit genutzt und MdL Günther Felbinger (FW) einen Fragekatalog für ein Treffen mit TenneT zukommen lassen. Er war so freundlich und hat uns nun die Antworten des Netzbetreibers zukommen lassen. Wir wollen das hier gerne zur Verfügung stellen.

1.) Sind bereits Gebietskörperschaften bekannt, die tendenziell in den Antragskonferenzen eine Freileitungsplanung wünschen? Wenn ja: Welche? Natürlich ist der neue Grobkorridor (zumindest offiziell) noch nicht untersucht und ausgewählt, aber die alte Planung dürfte hier bereits Grundhaltungen von Gebietskörperschaften (i.R. der Stellungnahmen) in Erfahrung gebracht haben.

TenneT:
Bislang sind keine Gebietskörperschaften bekannt, die sich bereits vor Beginn der Neuplanungen pauschal für eine Ausführung von SuedLink auf ihrem Gebiet als Freileitung ausgesprochen haben. TenneT und TransnetBW setzen bei den neuen Gleichstromleitungen auf Erdkabel und begrüßen gleichzeitig die Möglichkeit, eine Freileitungsoption beispielsweise auf dem Gebiet einer Kommune zu prüfen, wenn diese sich gegen eine Verkabelung ausspricht. Das entspricht nicht nur dem Verständnis von beiden Vorhabenträgern, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen zu finden. Eine von allen Seiten getragene Lösung führt auch zu einer Beschleunigung bei der Realisierung der Vorhaben.

Kommentar:
Was bitte soll das bedeuten? Wenn eine Kommune SüdLink kategorisch auch als Erdkabel ablehnt, kann TenneT eine Freileitung prüfen? Soll das ein Witz sein? Hoffen wir auf eine "unglückliche Formulierung" des Antworters. Wir haben in den neuen BNetzA-Papieren dazu nichts gefunden. Der Gesetzgeber ermöglicht Freileitungen auf freiwilliger Basis, wenn Kommunen dies ausdrücklich wünschen. Da müssen wir nochmal nachfassen!

2.) Eine Freileitung ist im artenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausnahmetatbestand dann möglich, wenn dies eine "zumutbare Alternative" darstellt. Wie definiert man diese Begrifflichkeit momentan bei TenneT? Unter welchen Umständen darf man von einer Zumutbarkeit ausgehen?

TenneT:
Besonders wertvolle Naturräume werden im Zuge des Prozesses zur Trassenkorridorfindung als Raumwiderstände frühzeitig berücksichtigt. Hierzu zählen Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura2000, sowie Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete, weiterhin Naturparke, Biosphärenreservate, Welterbestätten der UNESCO. Im weiteren Verfahren kann die verfahrensführende Behörde (Bundesnetzagentur) die Prüfung einer Freileitungsoption durch die Vorhabenträger beauftragen. Hierbei ist neben der Voraussetzung der naturschutzfachlichen Notwendigkeit die technische und wirtschaftliche Effizienz zu prüfen. Die Prüfung erfolgt jeweils im Einzelfall. Durch die vielfältigen Rahmenbedingungen kann im Vorfeld noch keine Festlegung darüber getroffen werden, in welchem Fall es sich um eine zumutbare Alternative handelt.

Kommentar:
Wieder so eine typisch gewählte Formulierung. Der Begriff "zumutbare Alternative" ist also demnach offen und schwammig.

3.) Das Zielsystem schreibt TenneT eine Grundplanung in Erdkabelausführung vor. Zugleich - und nur hier - führt der Gesetzgeber weiter (... schließlich dann ...) die Nutzung von Bestandstrassen aus. Dies stellt aus unserer Sicht ohnehin einen Widerspruch zum Zielsystem dar. In diesem Zusammenhang wäre von Interesse, ob TenneT bei der Neuplanung nun Bestandstrassen von Anfang an in ihrem Verlauf einfließen lässt, oder tatsächlich ohne Kenntnis der Bestandstrassenkorridore eine ganz eigene, neue Korridorfindung für das Erdkabel sucht. Letzteres müsste eigentlich nach der neuen Gesetzeslage der Fall sein.

TenneT:
Die Möglichkeit einer Bündelung mit anderen Freileitungen (als Ausnahme für Erdkabel) wird bei SuedLink nicht in Frage kommen, da diese Voraussetzung nur bei einer Zubeseilung auf bereits bestehenden Masten erfüllt ist. Dafür müssten bestehende Maste aber so ausgelegt sein, dass zusätzliche Leiterseile für SuedLink mit den elektrotechnisch erforderlichen Abständen zwischen den bestehenden Leiterseilen bzw. zum Boden angebracht werden können. Im TenneT-Netzgebiet existieren jedoch keine Freileitungsmaste, die diese Voraussetzung erfüllen. Somit möchte ich gerne Ihren zuletzt genannten Punkt bestätigen. Bei der Neuplanung von SuedLink konzentrieren wir uns auf die Findung geeigneter Erdkabel-Trassenkorridore. Die Parallelführung mit anderen Infrastrukturen Bündelungsaspekt stellt im Vergleich zur Freileitungsplanung keinen pauschalen Planungsgrundsatz mehr dar, ist aber im Einzelfall zu prüfen.

4.) Kann TenneT Angaben zur (erfahrungsgemäßen/durchschnittlichen) Länge von so genannten Stichleitungen/Konverterleitungen machen? Diese verbleiben ausdrücklich in der Freileitungsplanung.

TenneT:
Bei den sogenannten Stichleitungen handelt es sich um die Anbindung, die den Konverter am jeweiligen Endpunkt der HGÜ-Leitung mit dem Netzverknüpfungspunkt (Umspannwerk) verbindet. Diese Verbindung wird in Wechselstrom ausgeführt. Aufgrund rechtlicher Vorgaben muss die Stichleitung daher grundsätzlich als Freileitung geplant werden. Im Sinne des Anwohnerschutzes und möglichst geringer Auswirkungen auf das Landschaftsbild strebt TenneT an, die Konverterstandorte möglichst nah an die Netzverknüpfungspunkte zu legen, um die Anbindungsleitung so kurz wie möglich zu halten.

Kommentar:
Es hätte sicherlich einen statistischen Längenwert (Durchschnitt) zur ermitteln gegeben. Aber diese Aussage will man einfach nicht treffen! Somit bleibt offen, ob der Stich dann 1 oder bspw. 20 Kilometer lang wird. Eigentlich wieder alles sehr planungsoffen.

5.) Der Detailierungsgrad bindet TenneT an die exakte Angabe der Leistungs- und Spannungsdaten. Für SüdLink (alt) also 2 GW bzw. 2 + 2 GW. Szenarien der Zukunft malten bis zu 10 GW an die Wand. Wenn SüdLink jetzt mit 4 GW beantragt wird, fallen dann die weiteren Szenarien wieder weg oder wird dann einfach bei Bedarf nachbeantragt? Dies spielt für die Korridorfindung, insbesondere bei der Breite, eine ganz wesentlichen Rolle. Dann müsste TenneT ja bereits Landstriche auswählen, die breit und geeignet genug für nachträgliche Kabelverlegungen wären. 

TenneT:
Im Bundesbedarfsplangesetz sind die beiden Maßnahmen Brunsbüttel – Großgartach und Wilster - Grafenrheinfeld mit einer Übertragungsleistung von je 2 GW enthalten.  Diesem liegt die Prüfung der Bundesnetzagentur (BNetzA) des Netzentwicklungsplans 2024 zugrunde.
Auch in sämtlichen vorherigen Prozessen wurden zwischen Schleswig-Holstein und Süddeutschland nur diese zwei Maßnahmen von der BNetzA bestätigt und somit im Bundesbedarfsplan aufgenommen. SuedLink besteht deshalb auch aus diesen zwei Verbindungen– diese Verbindungen werden jetzt geplant und realisiert.

Ob in Zukunft weitere Maßnahmen notwendig werden, wird in den späteren Netzentwicklungsplänen entschieden und dann wiederum im Bundesbedarfsplangesetz vom Bundesgesetzgeber verankert. Sollten in Zukunft weitere Verbindungen in der Mitte Deutschlands notwendig werden, werden diese unabhängig von SuedLink geplant und gebaut werden.

Kommentar:
Wie bescheuert wäre das denn!? Man plant für 4 GW und will im Falle einer Nachrüstung komplett neue Korridore untersuchen? Wer soll das bitte glauben! Das wäre ja hochgradig ineffizient und gerade die Wirtschaftlichkeit ist doch so ein hohes Maß in der Planung. 

6.) Wie sieht TenneT die allgemeinen Anforderungen an die Trassenkorridorfindung? Sieht man die verbessert? Wenn ja: An welcher Stelle bzw. durch welche Vorgehensweise.

TenneT:
Die Energiewende soll zügig und mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt werden. Deshalb setzen sich TenneT und TransnetBW auch vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit SuedLink dafür ein, dass bei der Methodenentwicklung besonderer Wert auf die Beschleunigung sowie auf die Transparenz des Verfahrens gelegt wird. Beides kann durch einen kleineren Untersuchungsraum und weniger zu prüfende Alternativen gewährleistet werden. Mit der somit schneller gewonnenen Klarheit darüber, wo mögliche Trassenkorridore verlaufen könnten, bliebe mehr Zeit für den Dialog und die Beteiligung.

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Positionspapier eine erste Grundlage geschaffen und die planerischen Aspekte, die sich aus dem gesetzlichen Erdkabelvorrang ergeben, konkretisiert. Auf dieser Basis werden TenneT und TransnetBW im nächsten Schritt die projektspezifischen Planungskriterien für SuedLink als Erdkabelverbindung ausformulieren.

In Vorbereitung auf die Neuplanung haben wir Ende April auch den Dialog mit den Fachbehörden und Verbänden auf Bundes- und Landesebene wieder aufgenommen. Ziel der Gespräche in den verschiedenen Arbeitsgruppen ist die Diskussion und Konkretisierung des methodischen Rahmens auf Basis des Positionspapiers der BNetzA. Wir werden den Adressatenkreis mit zunehmender Planungstiefe um regionale Fachvertreter erweitern.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen