Mittwoch, 10. Februar 2016

Infos aus Berlin! Guter NRW-Antrag im Bundesrat abgelehnt!

Wie fragwürdig man in Berlin mit SÜDLINK und der gesamten Thematik des Leitungsbaus umgeht, soll die folgende Berichterstattung zeigen.

Zwischenzeitlich ist ja allen bekannt, dass man sich in Berlin brüstet, man habe mit den Änderungen im Gesetz über den Energieleitungsbau einen Meilenstein zur Problemlösung gesetzt und könne so die Proteste in der Bevölkerung umgehen. Gemeint ist konkret der Vorrang für Erdverkabelung bei so genannte HGÜ-Leitungen (Gleichstromleitungen).

Wir hatten schon in zurückliegenden Posts darauf hingewiesen, dass man feierlich immer nur diesen Satz ohne den Kontext der daran aber anschließenden Ausnahmen publiziere und damit ein weiteres Mal die Bevölkerung hinters Licht führe. Eine ganz wesentliche Ausnahme ist z.B. die unmittelbare Nähe zu einer bestehenden Freileitung. D.h. konkret für unseren Sinngrund (als Beispiel): Die bestehende 110-KV-Freileitung ermöglicht im Nahbereich auch weiterhin die Planung von SÜDLINK-Freileitungsmasten.

Die Gesetzesänderungen aus dem Bundestagsbeschluss wurden am 18. Dezember im Bundesrat beraten und beschlossen. Aus dem Freistaat Bayern (Drucksache 595/1/15) wurde der Vorschlag angenommen, man möge bei der Bundesregierung einfordern auch bei Wechselstromleitungen vermehrt auf eine Erdverkabelung zu setzen und die dort bestehende Pilotprojektliste "offen" zu lassen. Abgelehnt wurde hingegen ein guter Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort wies man auf die o.a. Problematik mit der Ausnahme hin und stellte sich vor die Bürgerinnen und Bürger von bereits mit Freileitungen durchzogenen Landstriche. Diese Menschen, so steht es in der Drucksache (595/2/15) geschrieben, würden eine zweite Freileitung als zusätzliche Belastung erkennen und nicht akzeptieren. Der Antrag sah weiter vor, mag möge die Bundesregierung beim Vollzug der Gesetze dazu auffordern, lediglich eine Aufseilung als Ausnahme von der Erdverkabelung zuzulassen. D.h. konkret: Nur wo die zusätzliche Freileitung mit auf eine bestehende Freileitung "aufgeseilt" werden kann (ohne Masterhöhung), kann von einer Erdverkabelung abgesehen werden. Dieser, aus unserer Sicht guter und für uns im Sinngrund konkret wirkender Antrag wurde abgelehnt. Es bleibt bei den wachsweichen Ausnahmen und wir bleiben weiterhin im Topf ... und das auch weiterhin tendenziell in der Freileitungsplanung!

Nach der Politik erwarten wir nun zeitnah eine konkrete Trassenplanung von TenneT. Und auch dann dürfte noch lange nichts gegessen sein. Man darf davon ausgehen, dass TenneT im NABEG-Antrag auch weiterhin mit so genannten Alternativ-Trassen arbeiten wird. Ganz gleich ob die Publikationen der Vergangenheit zutreffen und eine SÜDLINK-Planung in Richtung Hessen verschoben werden könnte. Damit ist aber nur das Problem verschoben! Nicht die Ursache!