SüdLink & Co. unnötig!
BNetzA und Netzbetreiber arbeiten gegen Energiewende und Klimaziele!
Zu diesem Fazit kommt Prof. Dr. Jarass (Energieexperte der TU Wiesbaden). Im Auftrag der Freien Wähler Bayern hatte Jarass die Stromtrassenplanungen untersucht und für uns steht fest: Die Planer gehen widersinnig von einer garantierten Kohleverstromung bei zeitgleichem Ausbau von Erneuerbaren Energie aus.
Und in der Tat muss man kein Experte sein. Natürlich braucht es Netzausbauszenarien (wir sprechen von bis zu 10 000 km/NEP 2025), wenn man beim Ausbau der Energiewende fließig weiter Einspeisegarantien für die Kohlekraftwerksbetreiber auspricht. Irgendwo muss der überschüssige Strom ja hin. 2015 verkaufte Deutschland rund 50 Milliarden KWh ins Ausland. Die Zahl stieg seit 2013 signifikant an. Das entspricht rund 50 Prozent des Strombedarf unseres Nachbarn Österreich.
Jarass verdeutlicht in seinem Vortrag, dass es immer noch keine wissenschaftlichen Belege für die Notwenigkeit der Stromtrassen gebe. Der Bedarf sei lediglich angemeldet und politisch beschlossen. Aber eben nicht unter dem Aspekt einer Energiewende. Man verweigere bei der BNetzA eine Berechnung des notwendigen Netzausbaus unter Berücksichtigung einer, dem Ausbau von Erneuerbaren Energien angepasste Rückregelung von Kohlekraftwerken. Genau das sei aber eigentlich nicht nur das Ziel einer Energiewende. Auch Lippenbekenntnisse der Weltpolitik i.S. Klimawandel und /-ziele fordere eigentlich eine andere Energiepolitik. Mit dem aktuellen Netzausbau bediene man nur die Lobby. Dies zeige sich weiter auch in den neuen Gesetzesänderungen.
Mit dem neuen "Ausschreibungsmodell" zwinge man Bürgerkraftwerke zur teuren Bewerbung und Vorkasse ohne Zuschlagsgarantie. Alles scheint also gesteuert zu sein.
Der Rat des Experten an uns und die anwesenden BI´s und Verbände:
1.
Die Gemeinden sollten achtsam und frühzeitig ihre Einwände unter Beachtung der engen Fristen in die neue Bundesfachplanung einbringen und möglichst alle erdenklichen Gründe gegen die Trassenplanung aufführen. Eine Klagemöglichkeit bestehe zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht, doch könne im anschließenden Planfeststellungsverfahren nur noch beklagt und thematisiert werden, was man bereits zuvor erwähnt habe. Verschläft man da was - war´s das! Ohne Einwände zuvor innerhalb der Frist, besteht grundsätzlich keine Klagegrundlage. Auch hier habe der Gesetzgeber versteckt den Gestaltungsrahmen der Kommunen eingeschränkt.
2.
Verbände und BI`s sollten gebündelt und geschlossen gegen die Trassenplanungen aufstehen. Deren Forderung muss sein: Bedarfsnachweis unter Beachtung der möglichen Kohlerückregelung bei zeitgleichen Ausbau mit Erneuerbaren. Die Antwort könne nur der Hinweis auf die Gesetzeslage (Kohleeinspeisegarantie) sein. Dies stehe aber im Widerspruch zu den Weltklimazielen. Schnellregelbare Gaskraftwerke lasse man bewusst in der Unwirtschaftlichkeit und ungenutzt.
Die Netzausbaukosten (alleine bei SüdLink rund 25-30 Milliarden Euro bei Erdverkabelung) könnten in den Ausbau von Erneuerbaren gehen.
Prof. Dr. Jarass hielt aber auch mit seiner Kritik gegen den Verbund der "Hamelner Erklärung" nicht hinter dem Berg. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man sich nunmehr mit der Erdverkabelung zufrieden gebe. Der Zusammenschluss von 17 Landkreise müsse weiter den Bedarfsnachweis einfordern.
Unser Fazit:
Genau hier liegt das Problem. Im Hamelner Zusammenschluss wie auch beim RhönLINK oder dem MSPLINK sind zu viele politische Kräfte am wirken und verkörpern nicht selten einfach den verlängerten Arm ihrer politischen Gesinnung. Es erfolgt eine politische Gleichschaltung insbesondere bei SPD, CDU/CSU und B90/Die Grünen.
Anstelle gemeinsam mit den BI's und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der BI's eine einheitliche Marschrichtung zu gehen und ein starkes Signal des Widerstands zu senden, schiebt man die Trasse nicht selten hin und her und spart am Ende gegenseitig nicht mit Vorwürfen. Nicht selten sind auch da bereits "Politiker" involviert. Unfriede und Zwist ist aber genau der Fehler. Und auch das war wieder am Abend in Bad Brückenau nach dem Vortrag erlebbar. Vertreter des RhönLINK suchten trotz der Ausführungen von Prof. Dr. Jarass nach der Wahrheit (wessen Wahrheit? Von den CETA-Wollern, TTIP-Wollern, den SüdLink-Wollern, den Lobbybedienern). Im Gegenzug gab's emotionale Vorwürfe aus MSP zu jüngsten Veröffentlichungen (Trassenschiebereien) in der Presse.
Der RhönLINK steht aber - und dies hat er uns voraus - geschlossen mit allen Gemeinden und mit Rechtsbeistand zusammen; auch wenn man Teile der Haltung und Vorgehensweise auch kritisch sehen kann. Unsere Schwester, der MSPLINK, ist dagegen eher zahnlos. Nicht mal 50 Prozent der MSP-Gemeinden haben sich darin solidarisiert. Und ein lauter Widerstand ist diesem politischen Arm auch nicht gerade zu entnehmen.
Und so auch der so genannte Dachverband der BI's in MSP. Auch nach Sitters (CSU) überfälligem Abgang an der Spitze besticht der Dachverband nicht durch Struktur und Bündelung. Und da brechen wir es an dieser Stelle auch noch weiter herunter. Aus dem Sinngrund waren der Einladung nur Bürgermeisterin Zieres (Obersinn) gefolgt. MGR Willi Balkie war in Doppelfunktion auch für die Vorstandschaft unserer BI mit Johannes Pfeifroth da. Andere Bürgermeister(innen) oder Gemeinderäte aus dem Sinngrund suchte man vergeblich.
Sonntag, 12. Juni 2016
Donnerstag, 12. Mai 2016
Fragen an TenneT zum Positionspapier der BNetzA
Wir haben die Gelegenheit genutzt und MdL Günther Felbinger (FW) einen Fragekatalog für ein Treffen mit TenneT zukommen lassen. Er war so freundlich und hat uns nun die Antworten des Netzbetreibers zukommen lassen. Wir wollen das hier gerne zur Verfügung stellen.
1.) Sind bereits Gebietskörperschaften bekannt, die tendenziell in den Antragskonferenzen eine Freileitungsplanung wünschen? Wenn ja: Welche? Natürlich ist der neue Grobkorridor (zumindest offiziell) noch nicht untersucht und ausgewählt, aber die alte Planung dürfte hier bereits Grundhaltungen von Gebietskörperschaften (i.R. der Stellungnahmen) in Erfahrung gebracht haben.
TenneT:
Bislang sind keine Gebietskörperschaften bekannt, die sich bereits vor Beginn der Neuplanungen pauschal für eine Ausführung von SuedLink auf ihrem Gebiet als Freileitung ausgesprochen haben. TenneT und TransnetBW setzen bei den neuen Gleichstromleitungen auf Erdkabel und begrüßen gleichzeitig die Möglichkeit, eine Freileitungsoption beispielsweise auf dem Gebiet einer Kommune zu prüfen, wenn diese sich gegen eine Verkabelung ausspricht. Das entspricht nicht nur dem Verständnis von beiden Vorhabenträgern, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen zu finden. Eine von allen Seiten getragene Lösung führt auch zu einer Beschleunigung bei der Realisierung der Vorhaben.
Kommentar:
Was bitte soll das bedeuten? Wenn eine Kommune SüdLink kategorisch auch als Erdkabel ablehnt, kann TenneT eine Freileitung prüfen? Soll das ein Witz sein? Hoffen wir auf eine "unglückliche Formulierung" des Antworters. Wir haben in den neuen BNetzA-Papieren dazu nichts gefunden. Der Gesetzgeber ermöglicht Freileitungen auf freiwilliger Basis, wenn Kommunen dies ausdrücklich wünschen. Da müssen wir nochmal nachfassen!
2.) Eine Freileitung ist im artenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausnahmetatbestand dann möglich, wenn dies eine "zumutbare Alternative" darstellt. Wie definiert man diese Begrifflichkeit momentan bei TenneT? Unter welchen Umständen darf man von einer Zumutbarkeit ausgehen?
TenneT:
Besonders wertvolle Naturräume werden im Zuge des Prozesses zur Trassenkorridorfindung als Raumwiderstände frühzeitig berücksichtigt. Hierzu zählen Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura2000, sowie Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete, weiterhin Naturparke, Biosphärenreservate, Welterbestätten der UNESCO. Im weiteren Verfahren kann die verfahrensführende Behörde (Bundesnetzagentur) die Prüfung einer Freileitungsoption durch die Vorhabenträger beauftragen. Hierbei ist neben der Voraussetzung der naturschutzfachlichen Notwendigkeit die technische und wirtschaftliche Effizienz zu prüfen. Die Prüfung erfolgt jeweils im Einzelfall. Durch die vielfältigen Rahmenbedingungen kann im Vorfeld noch keine Festlegung darüber getroffen werden, in welchem Fall es sich um eine zumutbare Alternative handelt.
Kommentar:
Wieder so eine typisch gewählte Formulierung. Der Begriff "zumutbare Alternative" ist also demnach offen und schwammig.
3.) Das Zielsystem schreibt TenneT eine Grundplanung in Erdkabelausführung vor. Zugleich - und nur hier - führt der Gesetzgeber weiter (... schließlich dann ...) die Nutzung von Bestandstrassen aus. Dies stellt aus unserer Sicht ohnehin einen Widerspruch zum Zielsystem dar. In diesem Zusammenhang wäre von Interesse, ob TenneT bei der Neuplanung nun Bestandstrassen von Anfang an in ihrem Verlauf einfließen lässt, oder tatsächlich ohne Kenntnis der Bestandstrassenkorridore eine ganz eigene, neue Korridorfindung für das Erdkabel sucht. Letzteres müsste eigentlich nach der neuen Gesetzeslage der Fall sein.
TenneT:
Die Möglichkeit einer Bündelung mit anderen Freileitungen (als Ausnahme für Erdkabel) wird bei SuedLink nicht in Frage kommen, da diese Voraussetzung nur bei einer Zubeseilung auf bereits bestehenden Masten erfüllt ist. Dafür müssten bestehende Maste aber so ausgelegt sein, dass zusätzliche Leiterseile für SuedLink mit den elektrotechnisch erforderlichen Abständen zwischen den bestehenden Leiterseilen bzw. zum Boden angebracht werden können. Im TenneT-Netzgebiet existieren jedoch keine Freileitungsmaste, die diese Voraussetzung erfüllen. Somit möchte ich gerne Ihren zuletzt genannten Punkt bestätigen. Bei der Neuplanung von SuedLink konzentrieren wir uns auf die Findung geeigneter Erdkabel-Trassenkorridore. Die Parallelführung mit anderen Infrastrukturen Bündelungsaspekt stellt im Vergleich zur Freileitungsplanung keinen pauschalen Planungsgrundsatz mehr dar, ist aber im Einzelfall zu prüfen.
4.) Kann TenneT Angaben zur (erfahrungsgemäßen/durchschnittlichen) Länge von so genannten Stichleitungen/Konverterleitungen machen? Diese verbleiben ausdrücklich in der Freileitungsplanung.
TenneT:
Bei den sogenannten Stichleitungen handelt es sich um die Anbindung, die den Konverter am jeweiligen Endpunkt der HGÜ-Leitung mit dem Netzverknüpfungspunkt (Umspannwerk) verbindet. Diese Verbindung wird in Wechselstrom ausgeführt. Aufgrund rechtlicher Vorgaben muss die Stichleitung daher grundsätzlich als Freileitung geplant werden. Im Sinne des Anwohnerschutzes und möglichst geringer Auswirkungen auf das Landschaftsbild strebt TenneT an, die Konverterstandorte möglichst nah an die Netzverknüpfungspunkte zu legen, um die Anbindungsleitung so kurz wie möglich zu halten.
Kommentar:
Es hätte sicherlich einen statistischen Längenwert (Durchschnitt) zur ermitteln gegeben. Aber diese Aussage will man einfach nicht treffen! Somit bleibt offen, ob der Stich dann 1 oder bspw. 20 Kilometer lang wird. Eigentlich wieder alles sehr planungsoffen.
5.) Der Detailierungsgrad bindet TenneT an die exakte Angabe der Leistungs- und Spannungsdaten. Für SüdLink (alt) also 2 GW bzw. 2 + 2 GW. Szenarien der Zukunft malten bis zu 10 GW an die Wand. Wenn SüdLink jetzt mit 4 GW beantragt wird, fallen dann die weiteren Szenarien wieder weg oder wird dann einfach bei Bedarf nachbeantragt? Dies spielt für die Korridorfindung, insbesondere bei der Breite, eine ganz wesentlichen Rolle. Dann müsste TenneT ja bereits Landstriche auswählen, die breit und geeignet genug für nachträgliche Kabelverlegungen wären.
TenneT:
Im Bundesbedarfsplangesetz sind die beiden Maßnahmen Brunsbüttel – Großgartach und Wilster - Grafenrheinfeld mit einer Übertragungsleistung von je 2 GW enthalten. Diesem liegt die Prüfung der Bundesnetzagentur (BNetzA) des Netzentwicklungsplans 2024 zugrunde.
Auch in sämtlichen vorherigen Prozessen wurden zwischen Schleswig-Holstein und Süddeutschland nur diese zwei Maßnahmen von der BNetzA bestätigt und somit im Bundesbedarfsplan aufgenommen. SuedLink besteht deshalb auch aus diesen zwei Verbindungen– diese Verbindungen werden jetzt geplant und realisiert.
Ob in Zukunft weitere Maßnahmen notwendig werden, wird in den späteren Netzentwicklungsplänen entschieden und dann wiederum im Bundesbedarfsplangesetz vom Bundesgesetzgeber verankert. Sollten in Zukunft weitere Verbindungen in der Mitte Deutschlands notwendig werden, werden diese unabhängig von SuedLink geplant und gebaut werden.
Kommentar:
Wie bescheuert wäre das denn!? Man plant für 4 GW und will im Falle einer Nachrüstung komplett neue Korridore untersuchen? Wer soll das bitte glauben! Das wäre ja hochgradig ineffizient und gerade die Wirtschaftlichkeit ist doch so ein hohes Maß in der Planung.
6.) Wie sieht TenneT die allgemeinen Anforderungen an die Trassenkorridorfindung? Sieht man die verbessert? Wenn ja: An welcher Stelle bzw. durch welche Vorgehensweise.
TenneT:
Die Energiewende soll zügig und mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt werden. Deshalb setzen sich TenneT und TransnetBW auch vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit SuedLink dafür ein, dass bei der Methodenentwicklung besonderer Wert auf die Beschleunigung sowie auf die Transparenz des Verfahrens gelegt wird. Beides kann durch einen kleineren Untersuchungsraum und weniger zu prüfende Alternativen gewährleistet werden. Mit der somit schneller gewonnenen Klarheit darüber, wo mögliche Trassenkorridore verlaufen könnten, bliebe mehr Zeit für den Dialog und die Beteiligung.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Positionspapier eine erste Grundlage geschaffen und die planerischen Aspekte, die sich aus dem gesetzlichen Erdkabelvorrang ergeben, konkretisiert. Auf dieser Basis werden TenneT und TransnetBW im nächsten Schritt die projektspezifischen Planungskriterien für SuedLink als Erdkabelverbindung ausformulieren.
In Vorbereitung auf die Neuplanung haben wir Ende April auch den Dialog mit den Fachbehörden und Verbänden auf Bundes- und Landesebene wieder aufgenommen. Ziel der Gespräche in den verschiedenen Arbeitsgruppen ist die Diskussion und Konkretisierung des methodischen Rahmens auf Basis des Positionspapiers der BNetzA. Wir werden den Adressatenkreis mit zunehmender Planungstiefe um regionale Fachvertreter erweitern.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dienstag, 19. April 2016
TenneT schreibt Kommunen an!
TenneT hat sich mit einem Schreiben vom 9. März 2016 an die Kommunen gewandt und auf das hier bereits zusammengefasste Positionspapier der BNetzA und die darin enthaltenen Änderungen im Zusammenhang mit der neuen Gesetzeslage (Erdkabelvorrang) skizziert.
Aus dem Schreiben entnehmen wir aber zwei wesentliche Darstellungen:
1.
TenneT betont ausdrücklich, dass die Linienzeichnungen im Netzentwicklungsplan keine Untersuchungsgrundlage darstellen. Es wurde lediglich er Anfangs- und Endpunkt mit einer Linie verbunden.
Soweit so gut! Aber genau das ist doch auch Vorgabe, oder nicht? Selbst bei anlassbedingten Abweichungen (z.B. wegen Riegel) von der Geraden muss eine gerade Linie wieder zwischen den Punkten hergestellt werden. Das sagt die neue Methodik ganz unmissverständlich aus.
Also: Natürlich stellt die Linie im Netzentwicklungsplan keine Korridorlinie i.S. des § 6 NABEG dar, aber ganz klar wäre dies die Ideallinie i.S. des neuen Methodenpapiers.
2.
Besonders Augenmerk legen wir auf diesen Auszug:
"Die Möglichkeit einer Bündelung mit anderen Freileitungen wird bei SüdLink nicht in Frage kommen, da diese Voraussetzung nur bei einer Zubeseilung auf bereits bestehenden Masten erfüllt ist. Dafür müssten bestehende Masten aber so ausgelegt sein, dass zusätzliche Leiterseile mit den elektrotechnisch erforderlichen Abständen zwischen den bestehenden Leiterseilen bzw. zum Boden angebracht werden können. Im Netzgebiet der TenneT existieren diese Möglichkeiten aber nicht."
Unsere 110KV-Freileitung im Sinngrund ist demnach faktisch nicht aufseilbar. Das klingt zunächst erfreulich und würde uns aus der Planung nehmen. Dem ist aber nicht so! TenneT verschweigt in dieser Darstellung nämlich die Möglichkeit der Freileitungsplanung neben einer Bestandstrasse. Im Klartext bedeutet der Satz also: Egal wo es eine Freileitungsplanung für SüdLink geben wird, können wir uns auf neue, zusätzliche Masten neben den Bestandstrassen einrichten.
Aus dem Schreiben entnehmen wir aber zwei wesentliche Darstellungen:
1.
TenneT betont ausdrücklich, dass die Linienzeichnungen im Netzentwicklungsplan keine Untersuchungsgrundlage darstellen. Es wurde lediglich er Anfangs- und Endpunkt mit einer Linie verbunden.
Soweit so gut! Aber genau das ist doch auch Vorgabe, oder nicht? Selbst bei anlassbedingten Abweichungen (z.B. wegen Riegel) von der Geraden muss eine gerade Linie wieder zwischen den Punkten hergestellt werden. Das sagt die neue Methodik ganz unmissverständlich aus.
Also: Natürlich stellt die Linie im Netzentwicklungsplan keine Korridorlinie i.S. des § 6 NABEG dar, aber ganz klar wäre dies die Ideallinie i.S. des neuen Methodenpapiers.
2.
Besonders Augenmerk legen wir auf diesen Auszug:
"Die Möglichkeit einer Bündelung mit anderen Freileitungen wird bei SüdLink nicht in Frage kommen, da diese Voraussetzung nur bei einer Zubeseilung auf bereits bestehenden Masten erfüllt ist. Dafür müssten bestehende Masten aber so ausgelegt sein, dass zusätzliche Leiterseile mit den elektrotechnisch erforderlichen Abständen zwischen den bestehenden Leiterseilen bzw. zum Boden angebracht werden können. Im Netzgebiet der TenneT existieren diese Möglichkeiten aber nicht."
Unsere 110KV-Freileitung im Sinngrund ist demnach faktisch nicht aufseilbar. Das klingt zunächst erfreulich und würde uns aus der Planung nehmen. Dem ist aber nicht so! TenneT verschweigt in dieser Darstellung nämlich die Möglichkeit der Freileitungsplanung neben einer Bestandstrasse. Im Klartext bedeutet der Satz also: Egal wo es eine Freileitungsplanung für SüdLink geben wird, können wir uns auf neue, zusätzliche Masten neben den Bestandstrassen einrichten.
Sonntag, 27. März 2016
BNetzA gibt Positionspapier zu den Gesetzesänderungen (Erdkabel-Vorrang) heraus!
Wir haben mal versucht das verwirrende Papier der BNetzA zu entwirren, zu deuten und für den Interessierten zusammenzufassen. Wer ist in mehrseitiger Fassung lesen will, findet das Ding auf der Homepage der BNetzA.
Die Unterzeichner der Hamelner Erklärung haben zwischenzeitlich eine Stellungnahme zu diesem Werk abgegeben und bemängeln - wie auch wir - die unklaren Formulierungen und offenen Türen.
Dienstag, 23. Februar 2016
Bürgerdialog Stromnetz in Bad Brückenau
Am Montagabend, 22. Februar, waren wir zu Gast beim Bürgerdialog Stromnetz. Das Unternehmen ist beauftragt und finanziell gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium; V.i.S.d.P. ist Dr. Peter Ahmels; selbst angehörter Berater im entscheidenden Ausschuss des Bundestages im Dezember zur Änderung des EnLAG. Wir hatten in einem zurückliegenden Post über den gesamten Beraterkreis und deren Beziehungen zur Stromwirtschaft berichtet.
Insgesamt zählte der Saal keine 40 Zuhörer. Als Leitthema des Abends wurde ein Vortrag aus der Wissenschaft "Gefahren durch Strom" präsentiert. Fachkundig wurden uns also die Unterschiede zwischen Elektrischen und Magnetischen Feldern erklärt und zu Beginn herausgestellt, man könnte keine "Unbedenklichkeit" unterschreiben. Hielte man sich aber an die wissenschaftlichen Fakten, könne man auch keine "Bedenklichkeit" im Zusammenhang mit dem Netzausbau erkennen. Wir nehmen folgende Grundaussagen mit:
Die Feldstärkenwirkung reduziert sich nach Aussage der Wissenschaft in einer Entfernung von ca. 200 Meter (abhängig auch von der Induktion) auf die dauerhaft auf uns einwirkende Erdfeldstärke
Auf unsere Nachfrage, warum man dann nicht zumindest diesen Mindestabstand - wie ihn ja auch viele Bürgerinitiativen einfordern - gesetzlich bei der Änderung des EnLAG festgeschrieben hat: Das sei eine politische Entscheidung und die Politik folge nicht immer der Wissenschaft. Zugleich wurde aber weiter betont, dass es auch unter diesen 200 Metern keine verlässlichen Studien gibt, die einen kausalen Zusammenhang zu Gesundheitsrisiken - z.B. Leukämie - gibt.
Verschiedenste Studien aus der Wissenschaft, die diesen Zusammenhang als "wahrscheinlich" oder "relativ" herstellen, wurden sogleich fachkundig und wissenschaftlich in Frage gestellt. Mal war es die Vergleichbarkeit, dann wieder die Referenzzahl der Untersuchten oder schlichtweg die wissenschaftliche Methodik. Unter dem Strich: Keine dieser Studien könne wissenschaftlich als Grundlage für Ängste oder Protest genommen werden. Mathematisch wurde es bei der Bristol-Studie (Leukämie bei Kindern). Das errechnete, relative Risiko läge bei (ACHTUNG) "kleiner ein Kind" - so man eine kausale Beziehung herstellen könne. Das ist uns ein Kind im Feldversuch zu viel.
Wir fragten auch nach der Empfehlung der Deutschen Strahlen-Schutzkommission. Die SSK hatte Humanstudien zur Erforschung der Wirkung (insbesondere der komplett unerforschten HGÜ-Leitungen) empfohlen. Die Antwort: Es gab auf diese Empfehlung hin keinerlei politische Reaktion und damit auch keinen Auftrag an die Wissenschaft.
Unser Fazit:
Gezielt versucht man nun die Bedenken vieler Bürgerinitiativen zum Thema Gesundheitsvorsorge auszuräumen. Doch wer selbst keine Studie zur Unbedenklichkeit vorweisen kann und politisch dies auch nicht anstrebt (SSK-Anregung), der wirkt wenig glaubhaft und beruhigend, wenn er ständig alle anderen Studien wissenschaftlich zerpflückt und für wenig relevant deklariert.
Bürgerdialog Stromnetz betont zwar seine Unabhängigkeit, aber wer glaubt das, wenn jeder Flyer das Logo des Bundesumweltministeriums trägt. Und das man dort und bei den Netzbetreibern und Stromkonzernen den Netzausbau will und braucht, wissen wir ja hinreichend. So beginnt der Veranstaltungsflyer auch mit den Worten: Die Energiewende erfordert einen Um- und Ausbau der Stromnetze! Der Bedarf, insbesondere unter dem Blickwinkel einer Bürgerenergiewende wird weiter nicht diskutiert bzw. unabhängig nachgewiesen.
TenneT:
Als Zuhörer war auch Herr Wagner von TenneT im Saal. Wir nutzten das Treffen und fragten nach:
In der Tat ist TenneT mit den Landkreises der Hamelner Erklärung bereits im Dialog. Unser Landkreis hat diese Erklärung nicht unterzeichnet. Herr Wagner geht davon aus, dass wir frühestens im Sommer (Juni/Juli) mit einer ersten Trassenplanung rechnen dürfen. Die alten Korridor-Unterlagen seien alle gelöscht worden und man warte nun auf die genaue Methodik-Vorgaben. Ob das so stimmt zweifeln wir an. Diese Aussage würde ja bedeuten, TenneT könnte eine komplett neue Grobplanung innerhalb von vier Monaten aufstellen. Viel wahrscheinlicher: Die alte Linien werden modifiziert und an die neuen Erfordernisse und politischen Lager angepasst. Das darf er so natürlich nicht sagen. Auf unseren Hinweis, warum man weiter keine unabhängige Bedarfsfeststellung bei der Politik anstrebe, verwies Wagner lächelnd auf die Gaswirtschaft. Das sagt doch eigentlich alles!
Insgesamt zählte der Saal keine 40 Zuhörer. Als Leitthema des Abends wurde ein Vortrag aus der Wissenschaft "Gefahren durch Strom" präsentiert. Fachkundig wurden uns also die Unterschiede zwischen Elektrischen und Magnetischen Feldern erklärt und zu Beginn herausgestellt, man könnte keine "Unbedenklichkeit" unterschreiben. Hielte man sich aber an die wissenschaftlichen Fakten, könne man auch keine "Bedenklichkeit" im Zusammenhang mit dem Netzausbau erkennen. Wir nehmen folgende Grundaussagen mit:
Die Feldstärkenwirkung reduziert sich nach Aussage der Wissenschaft in einer Entfernung von ca. 200 Meter (abhängig auch von der Induktion) auf die dauerhaft auf uns einwirkende Erdfeldstärke
Auf unsere Nachfrage, warum man dann nicht zumindest diesen Mindestabstand - wie ihn ja auch viele Bürgerinitiativen einfordern - gesetzlich bei der Änderung des EnLAG festgeschrieben hat: Das sei eine politische Entscheidung und die Politik folge nicht immer der Wissenschaft. Zugleich wurde aber weiter betont, dass es auch unter diesen 200 Metern keine verlässlichen Studien gibt, die einen kausalen Zusammenhang zu Gesundheitsrisiken - z.B. Leukämie - gibt.
Verschiedenste Studien aus der Wissenschaft, die diesen Zusammenhang als "wahrscheinlich" oder "relativ" herstellen, wurden sogleich fachkundig und wissenschaftlich in Frage gestellt. Mal war es die Vergleichbarkeit, dann wieder die Referenzzahl der Untersuchten oder schlichtweg die wissenschaftliche Methodik. Unter dem Strich: Keine dieser Studien könne wissenschaftlich als Grundlage für Ängste oder Protest genommen werden. Mathematisch wurde es bei der Bristol-Studie (Leukämie bei Kindern). Das errechnete, relative Risiko läge bei (ACHTUNG) "kleiner ein Kind" - so man eine kausale Beziehung herstellen könne. Das ist uns ein Kind im Feldversuch zu viel.
Wir fragten auch nach der Empfehlung der Deutschen Strahlen-Schutzkommission. Die SSK hatte Humanstudien zur Erforschung der Wirkung (insbesondere der komplett unerforschten HGÜ-Leitungen) empfohlen. Die Antwort: Es gab auf diese Empfehlung hin keinerlei politische Reaktion und damit auch keinen Auftrag an die Wissenschaft.
Unser Fazit:
Gezielt versucht man nun die Bedenken vieler Bürgerinitiativen zum Thema Gesundheitsvorsorge auszuräumen. Doch wer selbst keine Studie zur Unbedenklichkeit vorweisen kann und politisch dies auch nicht anstrebt (SSK-Anregung), der wirkt wenig glaubhaft und beruhigend, wenn er ständig alle anderen Studien wissenschaftlich zerpflückt und für wenig relevant deklariert.
Bürgerdialog Stromnetz betont zwar seine Unabhängigkeit, aber wer glaubt das, wenn jeder Flyer das Logo des Bundesumweltministeriums trägt. Und das man dort und bei den Netzbetreibern und Stromkonzernen den Netzausbau will und braucht, wissen wir ja hinreichend. So beginnt der Veranstaltungsflyer auch mit den Worten: Die Energiewende erfordert einen Um- und Ausbau der Stromnetze! Der Bedarf, insbesondere unter dem Blickwinkel einer Bürgerenergiewende wird weiter nicht diskutiert bzw. unabhängig nachgewiesen.
TenneT:
Als Zuhörer war auch Herr Wagner von TenneT im Saal. Wir nutzten das Treffen und fragten nach:
In der Tat ist TenneT mit den Landkreises der Hamelner Erklärung bereits im Dialog. Unser Landkreis hat diese Erklärung nicht unterzeichnet. Herr Wagner geht davon aus, dass wir frühestens im Sommer (Juni/Juli) mit einer ersten Trassenplanung rechnen dürfen. Die alten Korridor-Unterlagen seien alle gelöscht worden und man warte nun auf die genaue Methodik-Vorgaben. Ob das so stimmt zweifeln wir an. Diese Aussage würde ja bedeuten, TenneT könnte eine komplett neue Grobplanung innerhalb von vier Monaten aufstellen. Viel wahrscheinlicher: Die alte Linien werden modifiziert und an die neuen Erfordernisse und politischen Lager angepasst. Das darf er so natürlich nicht sagen. Auf unseren Hinweis, warum man weiter keine unabhängige Bedarfsfeststellung bei der Politik anstrebe, verwies Wagner lächelnd auf die Gaswirtschaft. Das sagt doch eigentlich alles!
Freitag, 19. Februar 2016
Unsere "Rechtsanwälte" in Berlin
Am 14. Oktober fand die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages statt. Auf der Tagesordnung: Natürlich der Gesetzesentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus. Zwischenzeitlich sind wir ja schon einen Schritt weiter, da das Gesetz bereits schon im Bundesrat war. Feierlich verkündete man: Die Erdkabel haben jetzt grundsätzlich Vorrang! Über die kleinen und feinen ABER bzw. Ausnahmen hatten wir ja schon berichtet.
Mit diesem Post wollen wir nur einen Informationskreis schließen. Der Landkreis Main-Spessart, korrekterweise natürlich seine Bevölkerung, wird i.S. SüdLink ja Prominent vertreten. MdB Bernd Rützel (SPD) und MdB Alexander Hoffmann (CSU) haben sich ja als "Anwälte" bereits ins Spiel gebracht und sich in vielen Treffen in Berlin fundiertes Wissen angeeignet. Nun sollte ein Mandat doch darauf hoffen, dass seine Anwälte ihn bei wichtigen Terminen mit Anwesenheit tatkräftig vertreten und offene Fragen für ihr klären. Ein solcher Termin war auch der 14. Oktober 2015.
Im Gegensatz zum CSU-Hoffmann ist der SPD-Rützel sogar noch namentlich benannter Vertreter im bezeichneten Ausschuss. Beide hatten ja bei unserer Podiumsdiskussion in Burgsinn trotz Einladung nicht mitgewirkt. Anders dagegen MdB Ralph Lenkert (LINKE). Er hat mit Wissen an jenem Abend durchaus bei den Zuhörern überzeugt. Gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin, MdB´in Eva Bulling-Schröter, wirkte er auch bei einer eigenen Veranstaltung in Rieneck mit.
Beim Blick auf die Anwesenheitsliste am 14. Oktober wird es jetzt interessant und deshalb steuern wir diese Info auch mal. Immerhin geht es ja um unsere Anwälte!
Beide LINKE-Abgeordnete wirkten mit. Lenkert nahm als offizieller Ersatzmann teil. Dies hätte auch Rützel tun können, aber ein Blick auf die Anwesenheitsliste sagt alles:
Hoffmann ist nicht einmal Vertreter für die CDU/CSU im Ausschuss und hatte deshalb ohnehin keine Spielkarte in diesem Match. Von großem Interesse zeugt diese fehlende Unterschrift nicht gerade!
Mit diesem Post wollen wir nur einen Informationskreis schließen. Der Landkreis Main-Spessart, korrekterweise natürlich seine Bevölkerung, wird i.S. SüdLink ja Prominent vertreten. MdB Bernd Rützel (SPD) und MdB Alexander Hoffmann (CSU) haben sich ja als "Anwälte" bereits ins Spiel gebracht und sich in vielen Treffen in Berlin fundiertes Wissen angeeignet. Nun sollte ein Mandat doch darauf hoffen, dass seine Anwälte ihn bei wichtigen Terminen mit Anwesenheit tatkräftig vertreten und offene Fragen für ihr klären. Ein solcher Termin war auch der 14. Oktober 2015.
Im Gegensatz zum CSU-Hoffmann ist der SPD-Rützel sogar noch namentlich benannter Vertreter im bezeichneten Ausschuss. Beide hatten ja bei unserer Podiumsdiskussion in Burgsinn trotz Einladung nicht mitgewirkt. Anders dagegen MdB Ralph Lenkert (LINKE). Er hat mit Wissen an jenem Abend durchaus bei den Zuhörern überzeugt. Gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin, MdB´in Eva Bulling-Schröter, wirkte er auch bei einer eigenen Veranstaltung in Rieneck mit.
Beim Blick auf die Anwesenheitsliste am 14. Oktober wird es jetzt interessant und deshalb steuern wir diese Info auch mal. Immerhin geht es ja um unsere Anwälte!
Beide LINKE-Abgeordnete wirkten mit. Lenkert nahm als offizieller Ersatzmann teil. Dies hätte auch Rützel tun können, aber ein Blick auf die Anwesenheitsliste sagt alles:
Hoffmann ist nicht einmal Vertreter für die CDU/CSU im Ausschuss und hatte deshalb ohnehin keine Spielkarte in diesem Match. Von großem Interesse zeugt diese fehlende Unterschrift nicht gerade!
Mittwoch, 10. Februar 2016
Infos aus Berlin! Guter NRW-Antrag im Bundesrat abgelehnt!
Wie fragwürdig man in Berlin mit SÜDLINK und der gesamten Thematik des Leitungsbaus umgeht, soll die folgende Berichterstattung zeigen.
Zwischenzeitlich ist ja allen bekannt, dass man sich in Berlin brüstet, man habe mit den Änderungen im Gesetz über den Energieleitungsbau einen Meilenstein zur Problemlösung gesetzt und könne so die Proteste in der Bevölkerung umgehen. Gemeint ist konkret der Vorrang für Erdverkabelung bei so genannte HGÜ-Leitungen (Gleichstromleitungen).
Wir hatten schon in zurückliegenden Posts darauf hingewiesen, dass man feierlich immer nur diesen Satz ohne den Kontext der daran aber anschließenden Ausnahmen publiziere und damit ein weiteres Mal die Bevölkerung hinters Licht führe. Eine ganz wesentliche Ausnahme ist z.B. die unmittelbare Nähe zu einer bestehenden Freileitung. D.h. konkret für unseren Sinngrund (als Beispiel): Die bestehende 110-KV-Freileitung ermöglicht im Nahbereich auch weiterhin die Planung von SÜDLINK-Freileitungsmasten.
Die Gesetzesänderungen aus dem Bundestagsbeschluss wurden am 18. Dezember im Bundesrat beraten und beschlossen. Aus dem Freistaat Bayern (Drucksache 595/1/15) wurde der Vorschlag angenommen, man möge bei der Bundesregierung einfordern auch bei Wechselstromleitungen vermehrt auf eine Erdverkabelung zu setzen und die dort bestehende Pilotprojektliste "offen" zu lassen. Abgelehnt wurde hingegen ein guter Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort wies man auf die o.a. Problematik mit der Ausnahme hin und stellte sich vor die Bürgerinnen und Bürger von bereits mit Freileitungen durchzogenen Landstriche. Diese Menschen, so steht es in der Drucksache (595/2/15) geschrieben, würden eine zweite Freileitung als zusätzliche Belastung erkennen und nicht akzeptieren. Der Antrag sah weiter vor, mag möge die Bundesregierung beim Vollzug der Gesetze dazu auffordern, lediglich eine Aufseilung als Ausnahme von der Erdverkabelung zuzulassen. D.h. konkret: Nur wo die zusätzliche Freileitung mit auf eine bestehende Freileitung "aufgeseilt" werden kann (ohne Masterhöhung), kann von einer Erdverkabelung abgesehen werden. Dieser, aus unserer Sicht guter und für uns im Sinngrund konkret wirkender Antrag wurde abgelehnt. Es bleibt bei den wachsweichen Ausnahmen und wir bleiben weiterhin im Topf ... und das auch weiterhin tendenziell in der Freileitungsplanung!
Nach der Politik erwarten wir nun zeitnah eine konkrete Trassenplanung von TenneT. Und auch dann dürfte noch lange nichts gegessen sein. Man darf davon ausgehen, dass TenneT im NABEG-Antrag auch weiterhin mit so genannten Alternativ-Trassen arbeiten wird. Ganz gleich ob die Publikationen der Vergangenheit zutreffen und eine SÜDLINK-Planung in Richtung Hessen verschoben werden könnte. Damit ist aber nur das Problem verschoben! Nicht die Ursache!
Zwischenzeitlich ist ja allen bekannt, dass man sich in Berlin brüstet, man habe mit den Änderungen im Gesetz über den Energieleitungsbau einen Meilenstein zur Problemlösung gesetzt und könne so die Proteste in der Bevölkerung umgehen. Gemeint ist konkret der Vorrang für Erdverkabelung bei so genannte HGÜ-Leitungen (Gleichstromleitungen).
Wir hatten schon in zurückliegenden Posts darauf hingewiesen, dass man feierlich immer nur diesen Satz ohne den Kontext der daran aber anschließenden Ausnahmen publiziere und damit ein weiteres Mal die Bevölkerung hinters Licht führe. Eine ganz wesentliche Ausnahme ist z.B. die unmittelbare Nähe zu einer bestehenden Freileitung. D.h. konkret für unseren Sinngrund (als Beispiel): Die bestehende 110-KV-Freileitung ermöglicht im Nahbereich auch weiterhin die Planung von SÜDLINK-Freileitungsmasten.
Die Gesetzesänderungen aus dem Bundestagsbeschluss wurden am 18. Dezember im Bundesrat beraten und beschlossen. Aus dem Freistaat Bayern (Drucksache 595/1/15) wurde der Vorschlag angenommen, man möge bei der Bundesregierung einfordern auch bei Wechselstromleitungen vermehrt auf eine Erdverkabelung zu setzen und die dort bestehende Pilotprojektliste "offen" zu lassen. Abgelehnt wurde hingegen ein guter Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort wies man auf die o.a. Problematik mit der Ausnahme hin und stellte sich vor die Bürgerinnen und Bürger von bereits mit Freileitungen durchzogenen Landstriche. Diese Menschen, so steht es in der Drucksache (595/2/15) geschrieben, würden eine zweite Freileitung als zusätzliche Belastung erkennen und nicht akzeptieren. Der Antrag sah weiter vor, mag möge die Bundesregierung beim Vollzug der Gesetze dazu auffordern, lediglich eine Aufseilung als Ausnahme von der Erdverkabelung zuzulassen. D.h. konkret: Nur wo die zusätzliche Freileitung mit auf eine bestehende Freileitung "aufgeseilt" werden kann (ohne Masterhöhung), kann von einer Erdverkabelung abgesehen werden. Dieser, aus unserer Sicht guter und für uns im Sinngrund konkret wirkender Antrag wurde abgelehnt. Es bleibt bei den wachsweichen Ausnahmen und wir bleiben weiterhin im Topf ... und das auch weiterhin tendenziell in der Freileitungsplanung!
Nach der Politik erwarten wir nun zeitnah eine konkrete Trassenplanung von TenneT. Und auch dann dürfte noch lange nichts gegessen sein. Man darf davon ausgehen, dass TenneT im NABEG-Antrag auch weiterhin mit so genannten Alternativ-Trassen arbeiten wird. Ganz gleich ob die Publikationen der Vergangenheit zutreffen und eine SÜDLINK-Planung in Richtung Hessen verschoben werden könnte. Damit ist aber nur das Problem verschoben! Nicht die Ursache!
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