Samstag, 5. Dezember 2015

Neues NABEG mit vielen "Weichmachern"

Erstmals seit der großen Verkündung "Vorrang für Erdverkabelung" gibt es wieder Neuigkeiten zu vermelden. Am 03. Dezember hat der Deutsche Bundestag die Gesetzesänderung NABEG beschlossen. Und was sollen wir sagen? Es hilft uns zunächst keinen Schritt weiter. Wir hatten in der Vergangenheit in unserem fb-Block schon auf die nun festgeschriebenen "Weichmacher" in der Änderungsvorlage verwiesen.

Drucksache 18/6909 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode.

Nummer 3 räumt die Möglichkeit ein, bestehende oder bereits zugelassene Freileitungstrassen (Bestandstrassen) zu nutzen, insbesondere um den Flächenverbrauch zu senken und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten. Indem Bestandstrassen genutzt werden, kann eine Belastung durch ein zusätzliches Erdkabel minimiert werden. 

@MdB Rützel (SPD) und MdB Hoffmann (CSU)
"Wer den Sinngrund schon mal bei Tageslicht bereist hat, dem dürfte nur schwerlich die 110KV-Freileitung entgangen sein! Aber sicherlich wussten beide Koalitionäre nichts von der bestehenden Freileitung!"

Bei einer Trassenbündelungsmöglichkeit sollte der Einsatz von Freileitungen möglich sein, wenn dies zu geringeren Umweltauswirkungen als der Einsatz eines Erdkabels führen würde.

@MdB Rützel (SPD) und MdB Hoffmann (CSU)
"Na diese Formulierung scheint doch für den Sinngrund wie angepasst! Hier finden wir uns ja prima wieder und wer bitte beurteilt die "geringeren Umweltauswirkungen" gegenüber der Erdleitung? Sicher doch TenneT alleine oder in Absprache mit der BNetzA (das gleiche Rechenprogramm benutzt man ja schließlich auch)."
 
Weiter wird erklärt ....

Für die Nutzung einer Bestandstrasse gelten allerdings hohe Anforderungen, um dem Erdkabelprimat zur Geltung zu verhelfen. So muss zum einen das Vorhaben in oder unmittelbar neben der Bestandstrasse zu errichten sein. Zwar werden damit Anreize für die Planung gesetzt, bei der Wahl der Trassenkorridore auch möglichst vorhandene Trassen oder bereits ausgewiesene Trassenkorridore zu erwägen. Diese Ausnahme wird jedoch dadurch in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt, dass die Freileitung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen haben darf. Dies bedeutet, dass die Bündelungsmöglichkeit nur dort zum Tragen kommt, wo im Rahmen einer umfassenden Abwägung und im Vergleich zur Vorbelastung lediglich geringe zusätzliche Eingriffe in die Umwelt, insbesondere Natur und Landschaft, zu erwarten sind.

 @MdB Rützel (SPD) und MdB Hoffmann (CSU)
"Und weiter geht es mit fragwürdiger Schwammigkeit. Favorisiert werden also Bestandstrassen nur dann, wenn bei der aufzustockenden Freileitung keine zusätzlichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Und wer beurteilt das? Da Freileitungsmasten alleine durch ihre Höhe von rund 70 Meter schon im alten NABEG per se keine Umweltbeeinträchtigung darstellten, dürfte der Aufbau von 25 Meter auf X-Meter (z.B. 70 Meter) dies auch nicht tun."

"Mit diesem tollen, neuen NABEG wurde nur ein Vorrang deutlich herausgestellt. Nämlich: SÜDLINK (und alle anderen Leitungsvorhaben auch)!  Alles andere ist wachsweich und dürfte viel Interpretations- und Bewertungsspielraum offen lassen. Und ein Primat liegt ja schon lange in Berlin ... der "Deutungsprimat."