Dienstag, 19. April 2016

TenneT schreibt Kommunen an!

TenneT hat sich mit einem Schreiben vom 9. März 2016 an die Kommunen gewandt und auf das hier bereits zusammengefasste Positionspapier der BNetzA und die darin enthaltenen Änderungen im Zusammenhang mit der neuen Gesetzeslage (Erdkabelvorrang) skizziert.

Aus dem Schreiben entnehmen wir aber zwei wesentliche Darstellungen:

1.
TenneT betont ausdrücklich, dass die Linienzeichnungen im Netzentwicklungsplan keine Untersuchungsgrundlage darstellen. Es wurde lediglich er Anfangs- und Endpunkt mit einer Linie verbunden.

Soweit so gut! Aber genau das ist doch auch Vorgabe, oder nicht? Selbst bei anlassbedingten Abweichungen (z.B. wegen Riegel) von der Geraden muss eine gerade Linie wieder zwischen den Punkten hergestellt werden. Das sagt die neue Methodik ganz unmissverständlich aus. 
Also: Natürlich stellt die Linie im Netzentwicklungsplan keine Korridorlinie i.S. des § 6 NABEG dar, aber ganz klar wäre dies die Ideallinie i.S. des neuen Methodenpapiers. 

2.
Besonders Augenmerk legen wir auf diesen Auszug:
"Die Möglichkeit einer Bündelung mit anderen Freileitungen wird bei SüdLink nicht in Frage kommen, da diese Voraussetzung nur bei einer Zubeseilung auf bereits bestehenden Masten erfüllt ist. Dafür müssten bestehende Masten aber so ausgelegt sein, dass zusätzliche Leiterseile mit den elektrotechnisch erforderlichen Abständen zwischen den bestehenden Leiterseilen bzw. zum Boden angebracht werden können. Im Netzgebiet der TenneT existieren diese Möglichkeiten aber nicht."

Unsere 110KV-Freileitung im Sinngrund ist demnach faktisch nicht aufseilbar. Das klingt zunächst erfreulich und würde uns aus der Planung nehmen. Dem ist aber nicht so! TenneT verschweigt in dieser Darstellung nämlich die Möglichkeit der Freileitungsplanung neben einer Bestandstrasse. Im Klartext bedeutet der Satz also: Egal wo es eine Freileitungsplanung für SüdLink geben wird, können wir uns auf neue, zusätzliche Masten neben den Bestandstrassen einrichten.