Sonntag, 27. März 2016

BNetzA gibt Positionspapier zu den Gesetzesänderungen (Erdkabel-Vorrang) heraus!

Wir haben mal versucht das verwirrende Papier der BNetzA zu entwirren, zu deuten und für den Interessierten zusammenzufassen. Wer ist in mehrseitiger Fassung lesen will, findet das Ding auf der Homepage der BNetzA.

Die Unterzeichner der Hamelner Erklärung haben zwischenzeitlich eine Stellungnahme zu diesem Werk abgegeben und bemängeln - wie auch wir - die unklaren Formulierungen und offenen Türen.





Dienstag, 23. Februar 2016

Bürgerdialog Stromnetz in Bad Brückenau

Am Montagabend, 22. Februar, waren wir zu Gast beim Bürgerdialog Stromnetz. Das Unternehmen ist beauftragt und finanziell gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium; V.i.S.d.P. ist Dr. Peter Ahmels; selbst angehörter Berater im entscheidenden Ausschuss des Bundestages im Dezember zur Änderung des EnLAG. Wir hatten in einem zurückliegenden Post über den gesamten Beraterkreis und deren Beziehungen zur Stromwirtschaft berichtet.



Insgesamt zählte der Saal keine 40 Zuhörer. Als Leitthema des Abends wurde ein Vortrag aus der Wissenschaft "Gefahren durch Strom" präsentiert. Fachkundig wurden uns also die Unterschiede zwischen Elektrischen und Magnetischen Feldern erklärt und zu Beginn herausgestellt, man könnte keine "Unbedenklichkeit" unterschreiben. Hielte man sich aber an die wissenschaftlichen Fakten, könne man auch keine "Bedenklichkeit" im Zusammenhang mit dem Netzausbau erkennen. Wir nehmen folgende Grundaussagen mit:

Die Feldstärkenwirkung reduziert sich nach Aussage der Wissenschaft in einer Entfernung von ca. 200  Meter (abhängig auch von der Induktion) auf die dauerhaft auf uns einwirkende Erdfeldstärke
Auf unsere Nachfrage, warum man dann nicht zumindest diesen Mindestabstand - wie ihn ja auch viele Bürgerinitiativen einfordern - gesetzlich bei der Änderung des EnLAG festgeschrieben hat: Das sei eine politische Entscheidung und die Politik folge nicht immer der Wissenschaft. Zugleich wurde aber weiter betont, dass es auch unter diesen 200 Metern keine verlässlichen Studien gibt, die einen kausalen Zusammenhang zu Gesundheitsrisiken - z.B. Leukämie - gibt.

Verschiedenste Studien aus der Wissenschaft, die diesen Zusammenhang als "wahrscheinlich" oder "relativ" herstellen, wurden sogleich fachkundig und wissenschaftlich in Frage gestellt. Mal war es die Vergleichbarkeit, dann wieder die Referenzzahl der Untersuchten oder schlichtweg die wissenschaftliche Methodik. Unter dem Strich: Keine dieser Studien könne wissenschaftlich als Grundlage für Ängste oder Protest genommen werden. Mathematisch wurde es bei der Bristol-Studie (Leukämie bei Kindern). Das errechnete, relative Risiko läge bei (ACHTUNG) "kleiner ein Kind" - so man eine kausale Beziehung herstellen könne. Das ist uns ein Kind im Feldversuch zu viel.

Wir fragten auch nach der Empfehlung der Deutschen Strahlen-Schutzkommission. Die SSK hatte Humanstudien zur Erforschung der Wirkung (insbesondere der komplett unerforschten HGÜ-Leitungen) empfohlen. Die Antwort: Es gab auf diese Empfehlung hin keinerlei politische Reaktion und damit auch keinen Auftrag an die Wissenschaft.

Unser Fazit:
Gezielt versucht man nun die Bedenken vieler Bürgerinitiativen zum Thema Gesundheitsvorsorge auszuräumen. Doch wer selbst keine Studie zur Unbedenklichkeit vorweisen kann und politisch dies auch nicht anstrebt (SSK-Anregung), der wirkt wenig glaubhaft und beruhigend, wenn er ständig alle anderen Studien wissenschaftlich zerpflückt und für wenig relevant deklariert.

Bürgerdialog Stromnetz betont zwar seine Unabhängigkeit, aber wer glaubt das, wenn jeder Flyer das Logo des Bundesumweltministeriums trägt. Und das man dort und bei den Netzbetreibern und Stromkonzernen den Netzausbau will und braucht, wissen wir ja hinreichend. So beginnt der Veranstaltungsflyer auch mit den Worten: Die Energiewende erfordert einen Um- und Ausbau der Stromnetze! Der Bedarf, insbesondere unter dem Blickwinkel einer Bürgerenergiewende wird weiter nicht diskutiert bzw. unabhängig nachgewiesen.

TenneT:
Als Zuhörer war auch Herr Wagner von TenneT im Saal. Wir nutzten das Treffen und fragten nach:
In der Tat ist TenneT mit den Landkreises der Hamelner Erklärung bereits im Dialog. Unser Landkreis hat diese Erklärung nicht unterzeichnet. Herr Wagner geht davon aus, dass wir frühestens im Sommer (Juni/Juli) mit einer ersten Trassenplanung rechnen dürfen. Die alten Korridor-Unterlagen seien alle gelöscht worden und man warte nun auf die genaue Methodik-Vorgaben. Ob das so stimmt zweifeln wir an. Diese Aussage würde ja bedeuten, TenneT könnte eine komplett neue Grobplanung innerhalb von vier Monaten aufstellen. Viel wahrscheinlicher: Die alte Linien werden modifiziert und an die neuen Erfordernisse und politischen Lager angepasst. Das darf er so natürlich nicht sagen. Auf unseren Hinweis, warum man weiter keine unabhängige Bedarfsfeststellung bei der Politik anstrebe, verwies Wagner lächelnd auf die Gaswirtschaft. Das sagt doch eigentlich alles!



Freitag, 19. Februar 2016

Unsere "Rechtsanwälte" in Berlin

Am 14. Oktober fand die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages statt. Auf der Tagesordnung: Natürlich der Gesetzesentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus. Zwischenzeitlich sind wir ja schon einen Schritt weiter, da das Gesetz bereits schon im Bundesrat war. Feierlich verkündete man: Die Erdkabel haben jetzt grundsätzlich Vorrang! Über die kleinen und feinen ABER bzw. Ausnahmen hatten wir ja schon berichtet.

Mit diesem Post wollen wir nur einen Informationskreis schließen. Der Landkreis Main-Spessart, korrekterweise natürlich seine Bevölkerung, wird i.S. SüdLink ja Prominent vertreten. MdB Bernd Rützel (SPD) und MdB Alexander Hoffmann (CSU) haben sich ja als "Anwälte" bereits ins Spiel gebracht und sich in vielen Treffen in Berlin fundiertes Wissen angeeignet. Nun sollte ein Mandat doch darauf hoffen, dass seine Anwälte ihn bei wichtigen Terminen mit Anwesenheit tatkräftig vertreten und offene Fragen für ihr klären. Ein solcher Termin war auch der 14. Oktober 2015.

Im Gegensatz zum CSU-Hoffmann ist der SPD-Rützel sogar noch namentlich benannter Vertreter im bezeichneten Ausschuss. Beide hatten ja bei unserer Podiumsdiskussion in Burgsinn trotz Einladung nicht mitgewirkt. Anders dagegen MdB Ralph Lenkert (LINKE). Er hat mit Wissen an jenem Abend durchaus bei den Zuhörern überzeugt. Gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin, MdB´in Eva Bulling-Schröter, wirkte er auch bei einer eigenen Veranstaltung in Rieneck mit.

Beim Blick auf die Anwesenheitsliste am 14. Oktober wird es jetzt interessant und deshalb steuern wir diese Info auch mal. Immerhin geht es ja um unsere Anwälte!

Beide LINKE-Abgeordnete wirkten mit. Lenkert nahm als offizieller Ersatzmann teil. Dies hätte auch Rützel tun können, aber ein Blick auf die Anwesenheitsliste sagt alles:

Hoffmann ist nicht einmal Vertreter für die CDU/CSU im Ausschuss und hatte deshalb ohnehin keine Spielkarte in diesem Match. Von großem Interesse zeugt diese fehlende Unterschrift nicht gerade!

Mittwoch, 10. Februar 2016

Infos aus Berlin! Guter NRW-Antrag im Bundesrat abgelehnt!

Wie fragwürdig man in Berlin mit SÜDLINK und der gesamten Thematik des Leitungsbaus umgeht, soll die folgende Berichterstattung zeigen.

Zwischenzeitlich ist ja allen bekannt, dass man sich in Berlin brüstet, man habe mit den Änderungen im Gesetz über den Energieleitungsbau einen Meilenstein zur Problemlösung gesetzt und könne so die Proteste in der Bevölkerung umgehen. Gemeint ist konkret der Vorrang für Erdverkabelung bei so genannte HGÜ-Leitungen (Gleichstromleitungen).

Wir hatten schon in zurückliegenden Posts darauf hingewiesen, dass man feierlich immer nur diesen Satz ohne den Kontext der daran aber anschließenden Ausnahmen publiziere und damit ein weiteres Mal die Bevölkerung hinters Licht führe. Eine ganz wesentliche Ausnahme ist z.B. die unmittelbare Nähe zu einer bestehenden Freileitung. D.h. konkret für unseren Sinngrund (als Beispiel): Die bestehende 110-KV-Freileitung ermöglicht im Nahbereich auch weiterhin die Planung von SÜDLINK-Freileitungsmasten.

Die Gesetzesänderungen aus dem Bundestagsbeschluss wurden am 18. Dezember im Bundesrat beraten und beschlossen. Aus dem Freistaat Bayern (Drucksache 595/1/15) wurde der Vorschlag angenommen, man möge bei der Bundesregierung einfordern auch bei Wechselstromleitungen vermehrt auf eine Erdverkabelung zu setzen und die dort bestehende Pilotprojektliste "offen" zu lassen. Abgelehnt wurde hingegen ein guter Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort wies man auf die o.a. Problematik mit der Ausnahme hin und stellte sich vor die Bürgerinnen und Bürger von bereits mit Freileitungen durchzogenen Landstriche. Diese Menschen, so steht es in der Drucksache (595/2/15) geschrieben, würden eine zweite Freileitung als zusätzliche Belastung erkennen und nicht akzeptieren. Der Antrag sah weiter vor, mag möge die Bundesregierung beim Vollzug der Gesetze dazu auffordern, lediglich eine Aufseilung als Ausnahme von der Erdverkabelung zuzulassen. D.h. konkret: Nur wo die zusätzliche Freileitung mit auf eine bestehende Freileitung "aufgeseilt" werden kann (ohne Masterhöhung), kann von einer Erdverkabelung abgesehen werden. Dieser, aus unserer Sicht guter und für uns im Sinngrund konkret wirkender Antrag wurde abgelehnt. Es bleibt bei den wachsweichen Ausnahmen und wir bleiben weiterhin im Topf ... und das auch weiterhin tendenziell in der Freileitungsplanung!

Nach der Politik erwarten wir nun zeitnah eine konkrete Trassenplanung von TenneT. Und auch dann dürfte noch lange nichts gegessen sein. Man darf davon ausgehen, dass TenneT im NABEG-Antrag auch weiterhin mit so genannten Alternativ-Trassen arbeiten wird. Ganz gleich ob die Publikationen der Vergangenheit zutreffen und eine SÜDLINK-Planung in Richtung Hessen verschoben werden könnte. Damit ist aber nur das Problem verschoben! Nicht die Ursache!

Dienstag, 5. Januar 2016

Infranetz AG plant SüdLink-Verlauf entlang der A66 im Kinzigtal

Die Firma Infranetz AG setzte sich schon immer für die Erdverkabelung ein und legte Alternativen zu den Darstellungen und Behauptungen der Netzbetreiber wie TenneT vor. Infranetz-Alternativen unterschieden sich schon immer von TenneT in der Wahl des Korridors, in den Ausmaßen der Erdkabeltrassen und letztlich der Kostenangaben. Letzteres wird ja bekanntlich auf den Verbraucher umgelegt und führt zu Steuermehreinnahmen.

Nach der Gesetzesänderung und dem Erdkabel-Vorrang erwarten wir und alle anderen Bürgerinitiativen nun eine konkrete Trassenplanung von TenneT.

Infranetz hat seine Planung bereits jetzt visualisiert:


Demnach würde der SüdLink entlang der Autobahnen geführt werden und der Spessart wäre raus.
Das entspricht auch den Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung, die bereits im zurückliegenden Trassenstreit eine Verlegung nach Hessen ins Spiel gebracht hat.

Wir dürfen weiter auf die Planung von TenneT gespannt sein. Infranetz wird diese Planung jedenfalls an die Bundesnetzagentur und das BMWI steuern.

Am Ende bleibt uns nur wiederholt der Hinweis auf die Fragestellung, warum Netzbetreiber und Erbauer eigentlich identisch sein müssen. Das ist ein Widerspruch zu den üblichen Ausschreibungen. Infranetz wird also tendenziell keine Rolle spielen und TenneT wird seine Planung durchsetzen. Die Mehrkosten zahlt der Verbrauchen und das Finanzministerium freut sich anhand der höheren Strompreise über Mehreinnahmen. Ein billigere Ausführung in Konkurrenz zu TenneT wäre zwar für den Verbraucher gut ... würde aber die zu erwartenden Mehreinnahmen des Staates mindern.

Samstag, 5. Dezember 2015

Neues NABEG mit vielen "Weichmachern"

Erstmals seit der großen Verkündung "Vorrang für Erdverkabelung" gibt es wieder Neuigkeiten zu vermelden. Am 03. Dezember hat der Deutsche Bundestag die Gesetzesänderung NABEG beschlossen. Und was sollen wir sagen? Es hilft uns zunächst keinen Schritt weiter. Wir hatten in der Vergangenheit in unserem fb-Block schon auf die nun festgeschriebenen "Weichmacher" in der Änderungsvorlage verwiesen.

Drucksache 18/6909 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode.

Nummer 3 räumt die Möglichkeit ein, bestehende oder bereits zugelassene Freileitungstrassen (Bestandstrassen) zu nutzen, insbesondere um den Flächenverbrauch zu senken und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten. Indem Bestandstrassen genutzt werden, kann eine Belastung durch ein zusätzliches Erdkabel minimiert werden. 

@MdB Rützel (SPD) und MdB Hoffmann (CSU)
"Wer den Sinngrund schon mal bei Tageslicht bereist hat, dem dürfte nur schwerlich die 110KV-Freileitung entgangen sein! Aber sicherlich wussten beide Koalitionäre nichts von der bestehenden Freileitung!"

Bei einer Trassenbündelungsmöglichkeit sollte der Einsatz von Freileitungen möglich sein, wenn dies zu geringeren Umweltauswirkungen als der Einsatz eines Erdkabels führen würde.

@MdB Rützel (SPD) und MdB Hoffmann (CSU)
"Na diese Formulierung scheint doch für den Sinngrund wie angepasst! Hier finden wir uns ja prima wieder und wer bitte beurteilt die "geringeren Umweltauswirkungen" gegenüber der Erdleitung? Sicher doch TenneT alleine oder in Absprache mit der BNetzA (das gleiche Rechenprogramm benutzt man ja schließlich auch)."
 
Weiter wird erklärt ....

Für die Nutzung einer Bestandstrasse gelten allerdings hohe Anforderungen, um dem Erdkabelprimat zur Geltung zu verhelfen. So muss zum einen das Vorhaben in oder unmittelbar neben der Bestandstrasse zu errichten sein. Zwar werden damit Anreize für die Planung gesetzt, bei der Wahl der Trassenkorridore auch möglichst vorhandene Trassen oder bereits ausgewiesene Trassenkorridore zu erwägen. Diese Ausnahme wird jedoch dadurch in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt, dass die Freileitung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen haben darf. Dies bedeutet, dass die Bündelungsmöglichkeit nur dort zum Tragen kommt, wo im Rahmen einer umfassenden Abwägung und im Vergleich zur Vorbelastung lediglich geringe zusätzliche Eingriffe in die Umwelt, insbesondere Natur und Landschaft, zu erwarten sind.

 @MdB Rützel (SPD) und MdB Hoffmann (CSU)
"Und weiter geht es mit fragwürdiger Schwammigkeit. Favorisiert werden also Bestandstrassen nur dann, wenn bei der aufzustockenden Freileitung keine zusätzlichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Und wer beurteilt das? Da Freileitungsmasten alleine durch ihre Höhe von rund 70 Meter schon im alten NABEG per se keine Umweltbeeinträchtigung darstellten, dürfte der Aufbau von 25 Meter auf X-Meter (z.B. 70 Meter) dies auch nicht tun."

"Mit diesem tollen, neuen NABEG wurde nur ein Vorrang deutlich herausgestellt. Nämlich: SÜDLINK (und alle anderen Leitungsvorhaben auch)!  Alles andere ist wachsweich und dürfte viel Interpretations- und Bewertungsspielraum offen lassen. Und ein Primat liegt ja schon lange in Berlin ... der "Deutungsprimat."

Freitag, 16. Oktober 2015

Erdverkabelung?

In dem Bericht hat der Herr Rützel MdB vergessen zu erwähnen was im Gesetzentwurf noch zu lesen ist. ---Paragraph 3 Satz 2 Absatz 3 :---.Wenn die Leitung in oder neben der Trasse einer bestehenden Hochspannungsfreileitung errichtet oder betrieben werden soll ist eine Freileitung zulässig. Im Sinngrund/Sinntal haben wir von Fulda bis Gemünden die 110 kv Leitung. (Sie geht auch an Schaippach vorbei.)          Ein Moor gibt's hier nicht.


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MAIN-SPESSART/BERLIN15. Oktober 2015 16:55 Uhr SuedLink: Erdverkabelung erhält Vorrang

Nach dem Energie-Koalitionskompromiss vom September liegt der Entwurf für die Reform des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vor, der am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag war. Die Sachverständigen waren sich einig, dass am Ausbau des Stromnetzes in Deutschland zum Gelingen der Energiewende kein Weg vorbei führt, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Rützel mit.

Nach dem Energie-Koalitionskompromiss vom September liegt der Entwurf für die Reform des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vor, der am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag war. Die Sachverständigen waren sich einig, dass am Ausbau des Stromnetzes in Deutschland zum Gelingen der Energiewende kein Weg vorbei führt, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Rützel mit.

Für die Region besonders wichtig: Der geänderte Gesetzesentwurf zum Ausbau von Energieleitungen sieht grundsätzlich Erdkabel vor. Freileitungen soll es nur in Ausnahmefällen geben. Dies können etwa Naturschutzgründe sein – zum Beispiel der Verlauf der Strecke durch ein Moor – oder der ausdrückliche Wunsch betroffener Kommunen.

Ein Umdenken hat auch beim Netzbetreiber TenneT stattgefunden. Während der Anhörung zeigte Geschäftsführer Lex Hartmann klar auf, dass die Erdkabellösung die Planung der Trasse nicht nur beschleunigt, sondern aus volkswirtschaftlichen Gründen auch eine Kostensenkung mit sich bringt. Aufgrund der geringeren Zahl von Klagen im Planfeststellungsverfahren sei eine Verfahrensbeschleunigung zu erwarten.

Darüber hinaus werde die Trassenlänge kürzer. Moderne Erdkabel erfordern zudem nur eine Trassenbreite von fünf bis sieben Metern und sind zwei- bis viermal so teuer wie eine Freileitung – und nicht achtmal so teuer, wie ursprünglich kalkuliert.

Artikel: http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/SuedLink-Erdverkabelung-erhaelt-Vorrang;art129810,8959160